Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Stand: 2. Mai 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen der digitalen Buchhaltung, welche die digitello AG, Kägiswilerstrasse 17, 6060 Sarnen, Schweiz («digitello») für ihre Kunden erbringt.
Die Auftragsbestätigung und diese AGB bilden die Vertragsgrundlage für die Erbringung der Dienstleistungen der digitello gegenüber dem Kunden. Die Parteien können in der Auftragsbestätigung von diesen AGB abweichende Regelungen treffen.
2. Grundlagen der Geschäftsbeziehungen
Gegenstand des Vertrages sind die im Einzelfall in der Auftragsbestätigung vereinbarten und von der digitello zu erbringenden Leistungen. digitello kann keine Garantie oder Gewähr für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher Ereignisse oder Folgen übernehmen, auch wenn sie den Kunden berät. Aus diesem Grund kann die digitello ungeachtet der Übergabe bestimmter Arbeitsergebnisse auch keine verbindlichen Erklärungen in Form von Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen hinsichtlich des Eintritts bestimmter Ergebnisse abgeben.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass digitello keine Rechts- und/oder Steuerberatung leistet, sondern dass es sich bei der Dienstleistung von digitello lediglich um Dienstleistungen in Zusammenhang mit digitaler Buchhaltung handelt.
Soweit Terminangaben nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherung vereinbart sind, gelten sie als allgemeine Zielvorgabe.
Gutachten, Stellungnahmen, Präsentationen und dergleichen werden erst durch rechtsverbindliche Unterschrift verbindlich. Zwischenberichte und vorläufige Arbeitsergebnisse, deren Entwurfscharakter ausdrücklich festgehalten wird oder sich aus den Umständen ergibt, können vom endgültigen Ergebnis erheblich abweichen und sind daher unverbindlich.
digitello kann sich zur Leistungserbringung geeigneter Dritter bedienen; diese unterliegen ebenfalls der Geheimhaltungspflicht (Zif. 6.).
3. Mitwirkung des Kunden
Alle für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen hat der Kunde unaufgefordert und rechtzeitig der digitello zur Verfügung zu stellen. digitello darf von der Richtigkeit und Vollständigkeit der überlassenen Unterlagen und Informationen ausgehen.
Überlassene Unterlagen und Informationen werden von der digitello nicht auf ihre Richtigkeit und Rechtmäßigkeit überprüft.
4. Digitaler Informationsaustausch
Die Parteien können für die Abwicklung ihrer Dienstleistungen und für die Kommunikation elektronische Lösungen (E-Mail, Kommunikationsplattform, Cloud-Dienste u.ä.) einsetzen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass digitello ohne ausdrückliche gegenteilige schriftliche Instruktion unverschlüsselte elektronische Mittel verwendet, um mit dem Kunden oder Dritten in deren Angelegenheiten zu kommunizieren.
Der Kunde anerkennt, dass die Kommunikation über elektronische Mittel wie E-Mail, Fax oder internetbasierte Anwendungen mit Risiken verbunden ist. Insbesondere besteht das Risiko, dass Dritte vom Inhalt der Kommunikation Kenntnis erhalten, dass der Inhalt solcher Kommunikation mit Computerviren infiziert, manipuliert oder verfälscht werden kann oder dass solche Kommunikation falsch zugestellt, verzögert oder nicht empfangen wird. digitello haftet nicht für solche Risiken, soweit sie diese nicht zu vertreten hat.
digitello trifft angemessene Vorkehrungen, dass sich ihre Datenverarbeitungssysteme und Kundendaten in der Schweiz oder in der EU bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum befinden. Soweit Dienstleister mit Sitz außerhalb dieser Gebiete eingesetzt werden, erfolgt dies ausschließlich unter Einhaltung der Vorgaben der Art. 44 ff. DSGVO sowie der entsprechenden Bestimmungen des revidierten Schweizer Datenschutzgesetzes (revDSG), insbesondere durch geeignete Garantien wie den Abschluss von EU-Standardvertragsklauseln.
digitello kann dem Kunden Fremdsoftware zur Verfügung stellen. Die Bedingungen richten sich ausschließlich nach den Angaben des jeweiligen Softwareanbieters. digitello stellt sicher, dass die Software nach den Vorgaben des Anbieters gewartet und aktualisiert wird. Soweit der Drittanbieter im Rahmen der Wartung oder des Betriebs Zugriff auf personenbezogene Daten erhält, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO bzw. den entsprechenden Bestimmungen des revidierten Schweizer Datenschutzgesetzes (revDSG).
digitello kann für ihre IT-Dienstleistungen eine Nutzungsgebühr erheben oder Drittgebühren weiterbelasten.
Übermittelt digitello im Auftrag des Kunden Daten über elektronische Portale oder in ähnlicher Weise an Dritte oder Behörden, bleibt der Kunde für den Inhalt dieser Daten verantwortlich.
Bei all diesen Anwendungen steht digitello für die sorgfältige Erfüllung ihrer Pflichten und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften ein. Ein absoluter Schutz der Daten und der Datenübermittlung kann nach dem Stand der Technik nicht gewährleistet werden; gesetzliche Haftungspflichten, insbesondere aus dem Datenschutzrecht, bleiben hiervon unberührt.
5. Schutz- und Nutzungsrechte
Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an allen von digitello erstellten Unterlagen, Produkten oder sonstigen Arbeitsergebnissen sowie an dem dabei entwickelten oder verwendeten Know-how verbleiben bei digitello. digitello räumt dem Kunden jeweils ein zeitlich unbeschränktes, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen eigenen Gebrauch an den ihm überlassenen Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen einschließlich des jeweils zugehörigen Know-hows ein.
Die Weitergabe von Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen oder Teilen hiervon sowie einzelner fachlicher Aussagen durch den Kunden an Dritte ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von digitello oder wenn sich das Recht zur Weitergabe aus den Umständen ergibt, zulässig.
Der Kunde darf die ihm von digitello überlassenen Unterlagen, insbesondere den verbindlichen Bericht, nur unverändert verwenden oder, soweit er dazu berechtigt ist, weitergeben. Gleiches gilt für Produkte und sonstige Arbeitsergebnisse, soweit deren Zweck nicht in der Weiterverarbeitung durch den Kunden besteht.
Auf die zwischen den Parteien bestehende Vertragsbeziehung darf, insbesondere in der Werbung oder als Referenz, nur im gegenseitigen Einvernehmen hingewiesen werden.
6. Verschwiegenheit
digitello ist verpflichtet, über alle vertraulichen Informationen, die ihr im Rahmen der Kundenbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen bei Vorliegen einer Einwilligung des Kunden zur notwendigen Wahrung berechtigter Interessen von digitello, soweit die betreffenden Dritten einer gleichwertigen Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen, sowie auf gerichtliche oder behördliche Anordnung. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Diese Verpflichtung hindert digitello nicht daran, gleiche oder ähnliche Aufträge für andere Kunden auszuführen.
7. Honorar, Auslagen und Zahlungsbedingungen
Das Honorar ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richtet sich das Honorar nach den jeweils gültigen Stundensätzen von digitello und dem tatsächlichen Zeitaufwand.
Kostenschätzungen beruhen auf einer Schätzung der im Rahmen des Auftrages zukünftig erforderlichen Arbeiten und setzen die Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Ausgangspunkt solcher Schätzungen sind die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten. Kostenschätzungen sind daher für die endgültige Berechnung des Honorars nicht verbindlich. Kostenschätzungen und sonstige Angaben über Honorare oder Auslagen verstehen sich zzgl. gesetzlicher MWST/USt, sofern anwendbar.
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt auf Basis der tatsächlich verarbeiteten Geschäftsvorfälle (Buchungsvorgänge) sowie des hierfür erforderlichen Bearbeitungsaufwands. Zugrunde gelegte Annahmen, insbesondere zur Anzahl von Belegen oder Buchungen, stellen keine verbindliche Obergrenze dar, sondern dienen ausschließlich der Kalkulation. Über die zugrunde gelegte Kostenschätzungsbasis hinausgehende Leistungen – insbesondere zusätzliche Buchungsvorgänge oder erhöhter Bearbeitungsaufwand infolge komplexerer Geschäftsvorfälle, Abstimmungsbedarf oder systembedingter Verarbeitungslogiken – werden automatisch zusätzlich abgerechnet.
Nachträglich notwendige oder vom Kunden gewünschte Änderungen des Leistungsinhaltes haben eine angemessene Anpassung des Honorars zur Folge. digitello kann angemessene Vorschüsse auf das Honorar und Auslagen verlangen sowie Zwischenrechnungen stellen und die Fortsetzung der Tätigkeit von dem vollständigen Ausgleich der geltend gemachten Beträge abhängig machen.
Honorarrechnungen und Auslagenabrechnungen werden mit Ablauf der auf der Honorarrechnung angegebenen Zahlungsfrist fällig. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtung aufzuschieben und/oder gegen die Forderung aufzurechnen.
Wird eine Rechnung nicht fristgerecht beglichen, gerät der Kunde ohne weiteres in Verzug und kann zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen verpflichtet werden. Zudem behält sich digitello das Recht vor, die Tätigkeit für den Kunden einzustellen. Handlungen von digitello im Zusammenhang mit der Geltendmachung der Forderung werden dem Kunden zu den üblichen Stundenansätzen der damit beauftragten Personen in Rechnung gestellt.
Der Kunde entbindet digitello sowie allfällige Mitarbeitende, Berater, Anwälte, Partner oder andere mit digitello verbundene Personen oder Gesellschaften unwiderruflich von ihrer beruflichen Schweigepflicht, soweit dies für die gerichtliche oder behördliche Verfolgung und Durchsetzung von Honorar- und Auslagenansprüchen gesetzlich erforderlich ist.
8. Haftung
digitello steht für die sorgfältige Ausführung des Auftrages unter Beachtung der berufsständischen Regeln ein. Etwaige Beanstandungen durch den Kunden haben unverzüglich und schriftlich zu erfolgen; digitello ist zur Nachbesserung berechtigt.
Für Schäden aus der Leistungserbringung haftet digitello im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Bei fahrlässiger Pflichtverletzung ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf maximal das Zweifache des Jahreshonorars für den betreffenden Auftrag beschränkt.
Ist das Verhalten des Kunden für den eingetretenen Schaden mitursächlich, ist digitello von der Haftung befreit. Als mitursächliches Verhalten gelten insbesondere unvollständige, widersprüchliche oder verspätete sowie nicht zur Verfügung gestellte Informationen und Unterlagen.
Der Kunde erklärt hiermit, dass er gegen Angestellte, Berater, Anwälte, Partner oder andere mit digitello verbundene Personen keine Klagen oder Verfahren einleitet und auf entsprechende Ansprüche verzichtet und sich allfällige Haftungsansprüche ausschliesslich gegen digitello richten.
9. Gewährleistung von digitello
Ist die Herstellung eines Werkes im Sinne von Art. 363 OR vereinbart, so hat der Kunde Anspruch auf Behebung allfälliger Mängel durch digitello. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Kunde Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gilt die Haftungsbeschränkung gem. Zif. 8.
10. Auflösung des Vertrages und deren Folgen
Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf eines bestimmten Datums schriftlich gekündigt werden. Im Falle einer Kündigung sind die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen durch den Auftraggeber zu vergüten.
Die erbrachten Leistungen sind vom Auftraggeber nach tatsächlichem Zeitaufwand und den jeweils gültigen Honorarsätzen zuzüglich der angefallenen Auslagen zu vergüten. Erfolgt die Kündigung zur Unzeit, so ist die kündigende Partei verpflichtet, der anderen Partei den Schaden zu ersetzen, der dieser durch die Beendigung des Vertragsverhältnisses zur Unzeit entstanden ist.
Erfolgt die Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens einer Partei, so hat diese der kündigenden Partei den Schaden zu ersetzen, der ihr durch die Kündigung entsteht.
11. Unterlagen und Daten
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt die digitello dem Kunden seine Unterlagen und Daten in einer zu vereinbarenden Form zur Verfügung. Die entsprechenden Leistungen der digitello sind kostenpflichtig. digitello ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Kopien der Unterlagen und Daten des Kunden zur Dokumentation der erbrachten Leistungen aufzubewahren.
Der Kunde ist für die Aufbewahrung der Unterlagen und Daten sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.
12. Allgemeines
Diese AGB können von digitello jederzeit geändert werden. Widerspricht der Kunde den neuen AGB nicht innert angemessener Frist, i.e. max. 30 Tagen nach deren Zustellung, gelten diese als genehmigt.
Das Auftragsverhältnis und diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Etwaige Streitigkeiten sind durch die ordentlichen, schweizerischen Gerichte zu entscheiden; die Parteien vereinbaren Sarnen als ausschliesslichen Gerichtsstand. Erfüllungsort ist stets Sarnen.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtsgültige Bestimmungen zu ersetzen.
digitello AG, AGB (Stand: 02.05.2026)